Labor-Cuxhaven - DAS Lebensmittelprüflabor mit - DER Fisch-Fachkompetenz!



1984 war noch alles eine FIKTION George Orwells

2011 ist schon nahezu alles REALITÄT!

 

Private Prüflaboratorien sollen seit 04. August 2011 entsprechend des „Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften -insbesondere § 44 Abs. 4 LFGB“ verpflichtet sein, der „zuständigen Behörde“ jeden Verdacht auf Verstöße gegen die Lebensmittel- und auch Futtermittelsicherheit zu melden. Verstöße gegen die neue Meldepflicht sollen gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 22 LFGB als Ordnungswidrigkeitverfolgt werden können; der Bußgeldrahmen beträgt bis zu 10.000 €.

Abgesehen davon, das wir als Labor nicht immer wissen, ob das untersuchte Produkt unmittelbar in den Verkehr gelangt, ist VERTRAUEN ein äußerst hohes Gut. Sie als Lebensmittelunternehmer erhalten von uns die notwendigen Informationen um entscheiden zu können, diese Entscheidung werden wir NIEMALS* vorwegnehmen. Sowohl als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger als auch im Rahmen der Laborakkreditierung besteht eine Geheimhaltungspflicht, sie können sicher sein – diese wird gewahrt!

In Bezug auf die Sachverständigentätigkeit ist eine Verletzung der Schweigepflicht sogar strafbewehrt (§ 203 (2) Nr. 5 StGB: Freiheits - oder Geldstrafe). Im Übrigen stellt diese nationale Regelung eine Abkehr von den Grundsätzen der Lebensmittelbasis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 da und kann auch daher nicht rechtskonform sein.

* es sei denn, es handelt sich offenkundig um kriminelle Umstände


Fukushima / Radioaktivität

Eine eigenverantwortlich Untersuchung von Importwaren aus Japan oder ggf. betroffenen umliegenden Ländern -insbesondere Fisch und Meeresfrüchte aus dem Nordpazifik-, auf die Belastung mit Caesium-134 und 137 ist auch dann noch sinnvoll, wenn eine Erklärung beiliegt, die bestätigt, dass die Produkte:

vor dem 11.03.2011 geerntet/ verarbeitet wurden, oder nicht aus einer der 12 betroffenen Präfekturen stammen. Die EU-Kommission sieht  die Bewertung der Produkte anhand der Iod- und Caesium-Nuklide als „ausreichend“ an.

Diese Nuklide werden mit einer Nachweisgrenze von jeweils 3 Bq/kg bei einem Höchstwert von 200 Bg/Kg (Säuglingsnahrung, Milch und Erzeugnisse daraus, flüssige Lebensmittel) bzw. 500 Bg/kg (sonstige Lebensmittel) erfasst VO (EU) 351/2011.

Zur Analyse  wird eine Probenmenge von 1 kg benötigt.

 

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick in unser Tätigkeitsfeld geben. Was wir unter den  im obigen Siegel aufgeführten Begriffen verstehen, können wir Ihnen gern erläutern - schon die farbliche Gestaltung des Logos im Zusammenspiel der genutzten Begriffe zeigt l das Spektrum BESONDERS qualitätsgesicherter Erzeugnisse auf, wie "Bio"-Fisch", "MSC"-Wildfang, zertifizierter Aquakultur "Global-Gap".........wir prüfen Nachweise für "Bio" ,"Öko", "Nachhaltigkeit", u.a., zertifzieren diese jedoch nicht. Dennoch wurde, um weiteren Mißverständnissen vorzubeugen, der Begriff "ökologisch" der frühren Version im aktuellen Signet entfernt.

EHEC

Auch mit Tests zum Nachweis von Escherichia Coli (E.coli) einschließlich „EHEC“ (Enterohämorrhagische Escherichia coli: „im Darm zu Blutungen führende E.coli-Bakterien“) in/auf Lebensmitteln stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


In den letzten Jahren ändern sich europaweit immer schneller gravierende Vorgaben im Umfeld der Lebensmittelproduktion und im Lebensmittelhandel.

Diese Veränderungen haben oft erhebliche Auswirkungen auf den jeweiligen Lebensmittel-produzenten / Lebensmittelhändler und auch auf die Form der (staatlichen) Kontrollen-/ Überwachungsmaßnahmen (siehe oben), u.a. ausgehend von Richtlinie 93/43/EWG über Lebensmittelhygiene, Lebensmittelhygiene VO, FischhygieneVO, Produkthaftungs-Gesetz, Infektionsschutzgesetz, LebensmittelbasisVO, Hygienepaket H1 (VO EG 852/2004) bis H3 (VO EG 854/2004), mikrobiologische Richt- und Warnwerte (VO 2073/2005) ........und erfordern damit einen Aufwand (Laboranalysen, Rechtskunde, usw.) der für den einzelnen Unternehmer neben seiner Kernkompetenz, eben seiner Produktion, nur sehr schwer zu leisten ist. Oftmals werden auch unabhängige Zertifikate gefordert, um beispielsweise die Produkt-Verkehrsfähigkeit zu testieren.
Hier können wir, das "www.labor-für-fischanalytik.de",
mit den analytischen Schwerpunktkompetenzen "Rückstände / Kontaminanten", z.B. Pestizide (TeLA) &  Fachkompetenz "Fisch" sowie "Mikrobiologie" (Labor-Cuxhaven) mit akkreditiertem Labor zur Seite stehen!

Labor-Cuxhaven / ftb osterloh - Telefon: 04721 / 5 18 37

Fax: 55 47 88 

Am Querkamp 19 - 27474 Cuxhaven